Antragsstellung

Bitte beachten!

WICHTIG

Erstmals bittet das IZKF direkt um die Vorlage von Vollanträgen. Die Ausformulierung der bisherigen Antragsskizzen nach der internen Begutachtung entfällt damit. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Antragstellung!

Außerdem findet die Eingabe der Anträge über das neue Antragstellerportal des IZKF, "Share point", online statt.
Wenn Sie einen Projektantrag stellen möchten, füllen Sie bitte die Anlage_0 zur Onlineantragstellung aus, und senden Sie das ausgefüllte Formular als Anhang Ihrer Email an uns.

Anschließend schalten wir Sie für das Internetportal zur Antragstellung frei, dort geben Sie bitte Ihren Antrag online ein.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind promovierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  1. des Universitätsklinikums Würzburg (Haushalt 1518) oder
  2. der Universität Würzburg (Haushalt 1517), jedoch nur in Kooperation mit Arbeitsgruppen des Universitätsklinikums (Haushalt 1518)

NEU

a) Drittmittelfinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in Ausnahmefällen nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen einen Antrag im IZKF vorlegen. Wir bitten in diesem Fall um Rücksprache mit der Geschäftsstelle.

b) Die Zahl der Anträge pro Hauptantragsteller ist in einer Antragsrunde auf maximal 2 Anträge begrenzt. Im Rahmen der IZKF-Projektförderung ist die Projektleitung in der Regel auf zwei gleichzeitig geförderte Projekte eingeschränkt.

 

Fördervoraussetzungen

  1. Das Projekt muss interdisziplinär sein, d.h. es muss eine thematisch und methodisch ineinandergreifende Zusammenarbeit von mindestens 2 Disziplinen vorliegen. Dabei werden Synergieeffekte zwischen klinischer Forschung einerseits und grundlagenwissenschaftlicher Forschung andererseits erwartet.
  2. Der Bezug zu den thematischen Schwerpunkten des IZKF muss vorliegen.
    (Es ist allerdings möglich, als kooperative Antragsgruppe die Einrichtung eines neuen Schwerpunktes zu beantragen. In diesem Fall bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle.)
  3. Bei bereits laufender Projektförderung bedarf es einer besonderen Begründung, in der der Aspekt der erwarteten Drittmittelförderung dieser Projekte darzustellen ist.
  4. Das beim IZKF beantragte Projekt muss auf eine anschließende Überführung des Projektes oder Teile des Projektes in eine externe Drittmittelförderung angelegt sein. 
  5. Das beantragte Thema darf bei keinem anderen Drittmittelgeber zur Antragstellung eingereicht sein.
  6. Zusage des Instituts-/Klinikdirektors (Arbeitsplatz)
  7. Vorlage notweniger Genehmigungen (Ethikvoten, Gentechnik...)

NEU!

Beachten Sie bitte die formalen Vorgaben.

Der IZKF-Vorstand hat beschlossen, dass formale Vorgaben (z.B. Anzahl der Publikationen, Vollständigkeit der Unterlagen, Abgabefristen, etc.) strikt einzuhalten sind.

Nur Anträge, die den formalen Vorgaben genügen, werden zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Auswahlverfahren

Zweistufiges Begutachtungsverfahren

1.     Interne Begutachtung

a)     Der Antragsteller beschreibt die Projektidee in seinem Projektantrag

b)     Der Antrag wird intern durch Gutachter der Universität
        Würzburg auf Förderwürdigkeit bewertet.

c)     Nach positiver interner Begutachtung ruft der Vorstand
        zur formellen Antragstellung auf.

2.     Externe Begutachtung (Antrag)

a)     Der Antragsteller formuliert das Projekt aus. 

b)     Der Antrag wird an den externen wissenschaftlichen Beirat zur Begutachtung weitergeleitet. 2012 wird am 9. und 10. Oktober die Begutachtung vor Ort in Würzburg stattfinden.

Bei Förderempfehlung des Beirates entscheidet der Vorstand über die Förderung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Negative Voten des Beirats sind für den Vorstand bindend.

 

Förderdauer und Förderumfang

  • Förderzeitraum: bis zu drei Jahren
  • Antragsvolumen: bis zu 90.000 Euro p.A.

zum Beispiel:

  • Personalkosten
    eine Wissenschaftlerstelle (100%) + eine halbe Stelle technische Assistenz (50%) oder
    eine Doktorandenstelle (65% E13) + eine Stelle technische Assistenz (100%)
  • Sachmittel
    rund 15.000 Euro p.A.
  • Investitionen
    Bei Bedarf (müssen extra begründet werden)
  • Reisekosten
    Werden nicht beantragt, stehen zentral auf Antrag zur Verfügung
 

Antragsfristen

In praxi: Jährlich in Angleichung an die IZKF-Förderperiode.

  • Der nächste Aufruf zur Antragstellung wird im Februar 2012 folgen
  • Geplante Abgabefrist der Antragsskizzen ist der 15. April 2012.
 

Dauer bis zur Entscheidung

  • Sechs bis sieben Monate nach Antragstellung
 

Formular/Unterlagen 

Übersicht aller Unterlagen, die für die Vollantragstellung 2012 eingereicht werden müssen:

Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im "Merkblatt zur Projektantragstellung"

Formulare:

Ohne Formular:

  • Anlage 4: Kooperationserklärungen (Bestätigung der Kooperationpartner)
  • Anlage 5: Bestätigung für genehmigungspflichtige Untersuchungen
  • Anlage 6: Ethikvotum
  • Anlage 7: ggf. Bericht des laufenden IZKF Vorhabens (Berichtsformular

Flyer